Juni 9th, 2011 by Laura



In einigen Städten wird die „Bettensteuer“ bereits erhoben. Die Klagen der Hoteliers waren wenig erfolgreich und die Bettensteuer wurde als rechtmäßig erklärt.

Die Bettensteuer heißt offiziell Kulturförderausgabe und kann von den Kommunen erhoben werden. Das belastet natürlich die Gäste, die für die Übernachtungen mehr zu zahlen haben. Darüber sind die Hoteliers verärgert und beschrieben die Bettensteuer als ungerecht und verfassungswidrig. Die Kulturförderausgabe ist aber als eine Aufwandssteuer zu sehen, wie die Hundesteuer, entschieden die Richter am Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

Den Grund für die Bettensteuer sahen die Kommunen in der gesenkten Mehrwertsteuer, die für Hotels ab 2010 gilt. Für Übernachtungen wird seitdem nur der Steuersatz von sieben, statt vorherigen 19 Prozent erhoben.

Dass die Klagen der Hoteliers erfolglos blieben, kann ein Grund sein, dass auch in weiteren Kommunen die Bettensteuer eingeführt wird. So kann die Erhebung der Bettensteuer schon im kommenden Jahr keine Seltenheit mehr sein.

In Köln wurde ebenfalls geklagt, wo zur Zeit eine Bettensteuer von fünf Prozent erhoben wird. Die Entscheidung des Gerichts wird Anfang Juli getroffen werden und kann Einfluss auf den Trend der Entwicklung der Bettensteuer in ganz Deutschland nehmen.





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